Geschmacksmustergesetz
| Abschnitt 3 - Eintragungsverfahren (§§ 11 - 26) |
(1) Hat der Anmelder ein Muster auf einer inländischen oder ausländischen Ausstellung zur Schau gestellt, kann er, wenn er die Anmeldung innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der erstmaligen Zurschaustellung einreicht, von diesem Tag an ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen.
(2) Die Ausstellungen im Sinne des Absatzes 1 werden im Einzelfall in einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt über den Ausstellungsschutz bestimmt.
(3) Wer eine Priorität nach Absatz 1 in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats nach dem Tag der erstmaligen Zurschaustellung des Musters diesen Tag und die Ausstellung anzugeben sowie einen Nachweis für die Zurschaustellung einzureichen. § 14 Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Die Ausstellungspriorität nach Absatz 1 verlängert die Prioritätsfristen nach § 14 Abs. 1 nicht.
Rechtsprechung zu § 15 GeschmMG
11 Entscheidungen zu § 15 GeschmMG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 27.12.2001 - 23 W 469/01
Recherchekosten des Patentanwalts
- VerfGH Bayern, 19.11.1993 - 101-VI-91
- BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05
Erstattung von Patentanwaltskosten
- OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der 143 Abs. 1 PatG">...
- OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 20 W 98/00
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts
- BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95
Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren
- OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
- OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 6 W 26/05
Erstattbarkeit der Kosten eines Patentanwalts
- OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04
Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Behandlung eines zugelassenen ...
- KG, 26.02.1999 - 25 W 4721/97
Erstattung von Patentanwaltskosten
Literatur im Internet zu § 15 GeschmMG
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen