Geschmacksmustergesetz

   Abschnitt 7 - Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen (§§ 37 - 41)   
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Vermutung der Rechtsgültigkeit

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines Geschmacksmusters zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

Literatur im Internet zu § 39 GeschmMG

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