Geschmacksmustergesetz

   Abschnitt 7 - Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen (§§ 37 - 41)   

§ 39
Vermutung der Rechtsgültigkeit

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines Geschmacksmusters zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

Rechtsprechung zu § 39 GeschmMG

11 Entscheidungen zu § 39 GeschmMG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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