Das Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt worden. Sie sehen hier die bis zum 31.12.2013 geltende Fassung
Geschmacksmustergesetz
Abschnitt 7 - Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen (§§ 37 - 41) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Geschmacksmustergesetz (https://dejure.org/gesetze/GeschmMG/__paste_norm__.html)
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Rechte aus einem Geschmacksmuster können nicht geltend gemacht werden gegenüber
§ 37Gegenstand des Schutzes
§ 38Rechte aus dem Geschmacksmuster und Schutzumfang
§ 39Vermutung der Rechtsgültigkeit
§ 40Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster
§ 41Vorbenutzungsrecht
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Rechtsprechung zu § 40 GeschmMG
12 Entscheidungen zu § 40 GeschmMG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
Zum selben Verfahren:
- KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
Geschmacksmuster; ICE 3; Abbildung in einem Messekatalog; Zitatrecht; keine ...
- KG, 26.08.2013 - 24 U 148/11
- LG Berlin, 21.03.2006 - 16 O 541/05
- KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei ...
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 251/10
Fehlen der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewehrten ...
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 143/11
Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit einer Fernbedienung
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
- LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11
Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches ...