Das Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt worden. Sie sehen hier die bis zum 31.12.2013 geltende Fassung
Geschmacksmustergesetz
Abschnitt 13 - Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen (§§ 66 - 71) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Geschmacksmustergesetz (https://dejure.org/gesetze/GeschmMG/__paste_norm__.html)
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Die internationale Anmeldung gewerblicher Muster oder Modelle kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes vom 29.07.2009
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.02.2010 | Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes | 29.07.2009 |