Gewerbeordnung
| 7. Titel - Arbeitnehmer (§§ 105 - 139m) |
| 1. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze (§§ 105 - 132a) |
Rechtsprechung zu § 119 GewO
3 Entscheidungen zu § 119 GewO in unserer Datenbank:
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91
Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens
- OLG Hamm, 26.05.1989 - 19 U 289/88
- KG, 21.12.2001 - 4 U 6287/00
Zur unangemessenen Benachteiligung eines Darlehnsnehmers bei der Verwertung von ...
Literatur im Internet zu § 119 GewO
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