Gewerbeordnung

   7. Titel - Arbeitnehmer (§§ 105 - 139m)   
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(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 120e GewO

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 120e GewO

Querverweise

Auf § 120e GewO verweisen folgende Vorschriften:
    GewO
      Arbeitnehmer
        § 139b (Gewerbeaufsichtsbehörde)

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