Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 |
Rechtsprechung zu § 133e GewO
6 Entscheidungen zu § 133e GewO in unserer Datenbank:
- BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 625/80
Verfassungsrechtliche Prüfung des § 124b GewO
- BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
Arbeitsvertragsbruch - Urlaubsanspruch - Urlaubsabgeltungsanspruch - ...
- BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 117/63
Gehaltsfortzahlung - Kur - Schonzeit - Abdingungsverbot
- BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?
- ArbG Herne, 08.06.1989 - 1 Ca 531/89
- ArbG Detmold, 04.05.1960 - 1 Ca 17/60