Gewerbeordnung

   2. Titel - Stehendes Gewerbe (§§ 14 - 54)   
   1. Allgemeine Erfordernisse (§§ 14 - 15b)   
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Textdarstellung

  

§ 15b

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) vom 17.03.2009 (BGBl. I S. 550) mit Wirkung vom 25.03.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
25.03.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)17.03.2009BGBl. I S. 550
22.05.2007
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts19.12.2006BGBl. I S. 3232

Rechtsprechung zu § 15b GewO

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