Gewerbeordnung
2. Titel - Stehendes Gewerbe (§§ 14 - 54) |
2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung (§§ 16 - 40) |
B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (§§ 29 - 40) |
(1) Gewerbetreibende oder sonstige Personen,
1. | die einer Erlaubnis nach den §§ 30, 31, 33a, 33c, 33d, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h oder 34i bedürfen oder nach § 34i Absatz 4 von der Erlaubnispflicht befreit sind, | |
2. | die nach § 34b Abs. 5 oder § 36 öffentlich bestellt sind, | |
3. | die ein überwachungsbedürftiges Gewerbe im Sinne des § 38 Abs. 1 betreiben, | |
4. | gegen die ein Untersagungsverfahren nach § 35 oder § 59 eröffnet oder abgeschlossen wurde oder | |
5. | soweit diese einer gewerblichen Tätigkeit nach § 42 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes nachgehen, |
(Betroffene), haben den Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.
(2) 1Die Beauftragten sind befugt, zum Zwecke der Überwachung Grundstücke und Geschäftsräume des Betroffenen während der üblichen Geschäftszeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen. 2Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung können die Grundstücke und Geschäftsräume tagsüber auch außerhalb der in Satz 1 genannten Zeit sowie tagsüber auch dann betreten werden, wenn sie zugleich Wohnzwecken des Betroffenen dienen; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
(3) Der Betroffene kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
(4) Die Absätze 1 bis 3 finden auch Anwendung, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß ein erlaubnispflichtiges, überwachungsbedürftiges oder untersagtes Gewerbe ausgeübt wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
23.02.2018 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze | 20.07.2017 | |
06.08.2016 | Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts | 31.07.2016 | |
21.03.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften | 11.03.2016 | |
01.08.2014 | Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) | 15.07.2013 | |
01.12.2013 | Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen | 04.03.2013 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts | 06.12.2011 | |
29.02.2008 | Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut | 18.05.2007 | |
22.05.2007 | Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts | 19.12.2006 | |
01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 |
krankenanstalten § 30a(weggefallen) § 30b(weggefallen) § 30c(weggefallen) § 31Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungs-
ermächtigung § 32Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahl-
ausschüsse § 33(weggefallen) § 33aSchaustellungen von Personen § 33b(weggefallen) § 33cSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33dAndere Spiele mit Gewinnmöglichkeit § 33eBauartzulassung und Unbedenklichkeits-
bescheinigung § 33fErmächtigung zum Erlaß von Durchführungs-
vorschriften § 33gEinschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht § 33hSpielbanken, Lotterien, Glücksspiele § 33iSpielhallen und ähnliche Unternehmen § 34Pfandleihgewerbe § 34aBewachungsgewerbe; Verordnungs-
ermächtigung § 34bVersteigerergewerbe § 34cImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilien-
verwalter, Verordnungs-
ermächtigung § 34dVersicherungs-
vermittler, Versicherungsberater § 34eVerordnungs-
ermächtigung § 34fFinanzanlagen-
vermittler § 34gVerordnungs-
ermächtigung § 34hHonorar-
Finanzanlagenberater § 34iImmobiliardarlehens-
vermittler § 34jVerordnungs-
ermächtigung § 35Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit § 35a- § 35b (weggefallen) § 36Öffentliche Bestellung von Sachverständigen § 36aÖffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 37(weggefallen) § 38Überwachungsbedürftige Gewerbe § 39(weggefallen) § 39a(weggefallen) § 40(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 29 GewO
46 Entscheidungen zu § 29 GewO in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2015 - 1 S 20.14
Widerruf einer Bewachungserlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit; ...
- VG Stuttgart, 13.10.2011 - 4 K 2413/11
Freiwilligkeit der Herausgabe von Unterlagen bei gewerberechtlicher Nachschau
- VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22 Corona
Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20
Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren ...
- VG Stuttgart, 13.10.2011 - 4 K 2414/11
Gewerberechtliche Nachschau beschränkt sich auf die Geschäftsräume; Zustimmung ...
- VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.3028
Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession
- VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1956
Glücksspielrechtliche Auflage zur Einsicht in Unterlagen
- OVG Saarland, 21.09.2015 - 1 A 414/14
Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis auf Vorrat
- OVG Saarland, 21.09.2015 - 1 A 415/14
Wichtiger Grund für die Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO in Bezug auf ...
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13
Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf ...
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13
Querverweise
Auf § 29 GewO verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- 2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
- B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
- § 31 (Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung)
- Reisegewerbe
- § 61a (Anwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe)
- Messen, Ausstellungen, Märkte
- § 71b (Anwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 146 (Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes)
- Handwerksordnung (HwO)
- Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
- Handwerksrolle
- § 17