Gewerbeordnung
| 2. Titel - Stehendes Gewerbe (§§ 14 - 54) |
| 2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung (§§ 16 - 40) |
| B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (§§ 29 - 40) |
(1) Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes oder ihrer Nachbaugeräte und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Spiele (§§ 33c und 33d) sind zu versagen, wenn die Gefahr besteht, daß der Spieler unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet. Für andere Spiele im Sinne des § 33d kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch versagt werden, wenn das Spiel durch Veränderung der Spielbedingungen oder durch Veränderung der Spieleinrichtung mit einfachen Mitteln als Glücksspiel im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches veranstaltet werden kann. Ein Versagungsgrund im Sinne des Satzes 2 liegt insbesondere dann vor, wenn
| 1. | es sich um ein Karten-, Würfel- oder Kugelspiel handelt, das von einem Glücksspiel im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches abgeleitet ist, oder | |
| 2. | das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. |
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
(3) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung können mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
(4) Bei serienmäßig hergestellten Spielen nach § 33d genügt es, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eingereichte Spiel und für Nachbauten ein Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wird.
Rechtsprechung zu § 33e GewO
73 Entscheidungen zu § 33e GewO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96
Verfassungsrecht - Gewerberechtliche Einschränkungen als Berufsausübungsregelung ...
- VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
Erteilung bzw Versagung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach GewO § 33e
- VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel ...
- VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 1417/05
Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel ...
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 26.10.2000 - 8 UE 3924/95
Abgrenzung von Geschicklichkeitsspiel und Glücksspiel - Trefferquote
- VGH Hessen, 26.10.2000 - 8 UE 3924/95
- VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 8 K 1070/03
Spielgerät; unzulässige Umstellung auf Wertmarkenbetrieb; Bauartzulassung
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 8 K 1725/02
Geldspielgerät; Umrüstung auf Betrieb mit Wertmarken nicht zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken
- VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 8 K 1725/02
- VGH Hessen, 26.04.1967 - OS II 101/64
- VGH Hessen, 26.04.1967 - OS II 105/64
- VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136
Spielrechtliche Anordnung; Untersagung der Fortsetzung des Betriebs auf ...
- BVerwG, 27.10.1966 - I C 71.65
- VGH Hessen, 24.05.1967 - OS II 92/64
- VGH Hessen, 24.05.1967 - OS II 107/64
- VGH Hessen, 29.09.1965 - OS II 72/64
- VGH Hessen, 29.09.1965 - OS II 66/64
- VG Trier, 03.02.2009 - 1 K 592/08
Poker-Turnier mit 15-EUR-Startgeld ist kein Glücksspiel & Zuständigkeiten bei ...
- BVerwG, 21.12.2011 - 9 B 52.11
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 6 B 10778/08
Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel
Literatur im Internet zu § 33e GewO
Querverweise
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