Gewerbeordnung

   1. Titel - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 13b)   
§ 5
Zulassungsbeschränkungen

In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.

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