Gewerbeordnung
| 3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(1) Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer
| 1. | gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlaß mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet; | |
| 2. | selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt; | |
| 3. | Tätigkeiten der in § 55 Abs. 1 Nr. 1 genannten Art in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung ausübt, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt; | |
| 4. | (weggefallen) | |
| 5. | auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; | |
| 6. | Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d Abs. 3, 4 oder 5 oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt oder Dritte als Versicherungsberater im Sinne des § 34e in Verbindung mit § 34d Abs. 5 über Versicherungen berät; das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen; | |
| 7. | ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und über die erforderliche Erlaubnis verfügt; | |
| 8. | (weggefallen) | |
| 9. | von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b findet keine Anwendung; | |
| 10. | Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet. |
(2) Die zuständige Behörde kann für besondere Verkaufsveranstaltungen Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zulassen.
Rechtsprechung zu § 55a GewO
6 Entscheidungen zu § 55a GewO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1994 - 14 S 42/94
Gewerbeuntersagung: Untersagung unselbständig ausgeübter Tätigkeiten; ...
- VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09
Gebühren für die Erteilung einer Gestattung für die Abgabe von Alkohol auf dem ...
- OVG Niedersachsen, 29.11.2001 - 7 L 3295/00
Fortsetzungsfeststellungsklage; Restitutionsinteresse; Gaststättenbetrieb; ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96
Vertriebssystem der Fa Tupperware unterfällt nicht dem Reisegewerbe, da eine ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1972 - VI 168/72
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72
Gesetzesmaterialien zu § 55a GewO
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7.9.2007, in Kraft getreten am 14.9.2007:
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Weitere Stellenangebote

Ausgewählte Stellenangebote:
Bad Tölz
26.05.2012
26.05.2012
Osnabrück
26.05.2012
26.05.2012
Biberach
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 55a GewO bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen