Gewerbeordnung
| 4. Titel - Messen, Ausstellungen, Märkte (§§ 64 - 71b) |
(1) Die zuständige Behörde kann in dringenden Fällen vorübergehend die Zeit, die Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.
(2) Die zuständige Behörde hat die Festsetzung zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung ein Ablehnungsgrund nach § 69a Abs. 1 Nr. 3 vorgelegen hat; im übrigen kann sie die Festsetzung zurücknehmen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Festsetzung gerechtfertigt hätten. Sie hat die Festsetzung zu widerrufen, wenn nachträglich ein Ablehnungsgrund nach § 69a Abs. 1 Nr. 3 eintritt; im übrigen kann sie die Festsetzung widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die eine Ablehnung der Festsetzung rechtfertigen würden.
(3) Auf Antrag des Veranstalters hat die zuständige Behörde die Festsetzung zu ändern; § 69a gilt entsprechend. Auf Antrag des Veranstalters hat die zuständige Behörde die Festsetzung aufzuheben, die Festsetzung eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes jedoch nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.
Rechtsprechung zu § 69b GewO
7 Entscheidungen zu § 69b GewO in unserer Datenbank:
- VG Darmstadt, 14.08.2006 - 9 G 1391/06
Zur Verlegung von Standplätzen eines Wochenmarktes aus Anlass eines Privatmarktes
- OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines ...
- OVG Sachsen, 26.03.2009 - 3 B 625/07
Marktfestsetzung; Rücknahme; Erstattungsanspruch; Mitverschulden; rechtliiches ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09
Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben
- VG Köln, 05.03.2009 - 1 K 1485/08
Pfingstkirmes in Niederkassel-Mondorf verstößt gegen gesetzlichen Lärmschutz
- VG Minden, 26.04.2007 - 3 K 660/06
"Bünde fit für die Zukunft" erhält Zuschlag für den Zwiebelmarkt Der ...
- OVG Niedersachsen, 21.03.2001 - 7 K 707/00
Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an einem ...
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