Bundesrepublik Deutschland
Gewaltschutzgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3513), in Kraft getreten am 01.01.2002
Gewaltschutzgesetz
(Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)
Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3513), in Kraft getreten am 01.01.2002
Literatur im Internet zum GewSchG
- Das neue Gewaltschutzgesetz
von RA Dr. Lothar Müller, Rastatt
Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (BGBl. 2001, 3513, in Kraft getreten am 1. 1. 2002) - Gewaltschutzgesetz
Forum Familienrecht 2/2002, S. 43-49
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