Bundesrepublik Deutschland

Gewaltschutzgesetz
(Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3513), in Kraft getreten am 01.01.2002

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen

§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen

§ 4 Strafvorschriften

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