1Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren
1. | Anordnung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, zuwiderhandelt oder | |
2. | Verpflichtung aus einem Vergleich zuwiderhandelt, soweit der Vergleich nach § 214a Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 3 dieses Gesetzes, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes, bestätigt worden ist. |
2Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.10.2021 | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution | 10.08.2021 | |
10.03.2017 | Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen | 01.03.2017 |
Rechtsprechung zu § 4 GewSchG
107 Entscheidungen zu § 4 GewSchG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.05.2018 - 3 StR 93/18
Zuwiderhandlung gegen unbefristete Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ...
- BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
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Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
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Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das ...
- BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16
Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen ...
- KG, 18.11.2021 - 121 Ss 134/21
Verstoß gegen das GewSchG, Gewaltschutzgesetz, Urteilgründe, Entscheidung des ...
- BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. ...
- KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21
Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine ...
- OLG Bamberg, 31.01.2017 - 3 OLG 6 Ss 4/17
Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzanordnung
- OLG Brandenburg, 22.03.2023 - 1 ORs 6/23
Ausführungen des Gerichts zu tatbestandlichen Voraussetzungen nach ...
§ 4 GewSchG in Nachschlagewerken
Querverweise
Auf § 4 GewSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)