Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 2 des Gesetzes (§§ 1 - 9) |
Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.
Rechtsprechung zu § 1 GewStDV
316 Entscheidungen zu § 1 GewStDV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 17.01.1973 - I R 191/72
- BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70
- BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
- BFH, 10.06.1987 - I R 301/83
Eigener Gewerbebetrieb des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft?
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83
Wirtschaftliches Eigentum und Unternehmerinitiative
- BFH, 17.02.1982 - I B 24/79
- BFH, 15.12.1971 - I R 49/70
Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere ...
- BFH, 07.04.1967 - VI 199/65
- BFH, 10.11.1977 - IV B 33/76
Zur Frage der Aussetzung der Vollziehung oder einstweiligen Anordnung gegen ...
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