Gewerbesteuergesetz
| Abschnitt VI - Zerlegung (§§ 28 - 35) |
(1) Zerlegungsmaßstab ist
| 1. | vorbehaltlich der Nummer 2 das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten (§ 28) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind; | |
| 2. | bei Betrieben, die Anlagen zur Erzeugung von Windenergie betreiben, zu drei Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu sieben Zehntel das Verhältnis, in dem die Summe der steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstattung, der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht. |
(2) Bei der Zerlegung nach Absatz 1 sind die Arbeitslöhne anzusetzen, die in den Betriebsstätten der beteiligten Gemeinden (§ 28) während des Erhebungszeitraums (§ 14) erzielt oder gezahlt worden sind.
(3) Bei Ermittlung der Verhältniszahlen sind die Arbeitslöhne auf volle 1 000 Euro abzurunden.
Rechtsprechung zu § 29 GewStG
91 Entscheidungen zu § 29 GewStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 04.04.2007 - I R 23/06
Steuerrecht - Negative Auswirkungen von Windkraftanlagen
- FG Saarland, 22.08.2008 - 1 K 1213/04
Zur Zerlegung des Gewerbesteuersteuermessbetrages beim Betrieb eines ...
- FG München, 19.02.2004 - 11 K 2286/03
Abweichende Zerlegung nach §§ 28 ff GewStG bei offenbar unbilligem ...
- FG Hessen, 19.03.2008 - 8 K 2117/07
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages - Merkmale einer mehrgemeindlichen ...
- BFH, 16.12.2009 - I R 56/08
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens
- BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank
- FG Schleswig-Holstein, 05.01.2009 - 2 V 193/08
Ansatz eines fiktiven Arbeitslohnes bei der Zerlegung des ...
- FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
Keine Einspruchserledigung durch bloßen Zeitablauf - Arbeitslohn als unbilliger ...
- BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
GewStG § 29
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