GmbH-Gesetz
| Abschnitt 1 - Errichtung der Gesellschaft (§§ 1 - 12) |
(1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten:
| 1. | die Firma und den Sitz der Gesellschaft, | |
| 2. | den Gegenstand des Unternehmens, | |
| 3. | den Betrag des Stammkapitals, | |
| 4. | die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt. |
(2) Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.
Rechtsprechung zu § 3 GmbHG
169 Entscheidungen zu § 3 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 28.02.2012 - 25 W 88/11
- BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06
Gesellschaftsrecht - Abrede über neben der Einlage zu erbringendes Aufgeld
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
Anforderungen an die Form der Vereinbarung eines zu erbringenden Aufgeldes auf ...
- OLG Köln, 17.08.2006 - 18 U 174/05
- OLG Köln, 17.08.2006 - 18 U 175/05
- BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
- BayObLG, 01.08.1994 - 3Z BR 157/94
Unzulässigkeit der Angabe hinsichtlich des Unternehmensgegenstands - Leerformel
- OLG Jena, 09.09.2005 - 6 W 320/05
Niederlassungsfreiheit; Zweignierderlassung
- OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - 3 Wx 231/10
Anforderungen an die Individualisierung des Unternehmensgegenstandes in der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 231/10
Individualisierung des Unternehmensgegenstands bei Handelsregistereintragung
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 231/10
- OLG Rostock, 08.02.2011 - 1 W 81/10
Anforderungen an die Darstellungen der Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile ...
Gesetzesmaterialien zu § 3 GmbHG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
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Literatur im Internet zu § 3 GmbHG
- Muster-GmbH-Vertrag von IHK Potsdam (Praxishinweise)
über www.potsdam.ihk24.de
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Registersachen
- Löschungs- und Auflösungsverfahren
- § 399 (Auflösung wegen Mangels der Satzung)
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