GmbH-Gesetz
| Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34) |
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
Rechtsprechung zu § 32 GmbHG
32 Entscheidungen zu § 32 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- FG Köln, 15.08.2007 - 4 K 1873/04
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes aus der Auflösung einer ...
- BFH, 01.03.1977 - VIII R 106/74
Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus ...
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Geltung des Halbabzugsverbots bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06
Insolvenzrecht - Rückzahlung einer gewährten Beihilfe
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
Beihilfeverbot; Kapitalersatzrecht; Kleingesellschafterprivileg
- OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
- FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04
Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine ...
- BGH, 22.09.2003 - II ZR 229/02
Gesellschaftsrecht - Ausfallhaftung eines GmbH-Gesellschafters
- OLG Schleswig, 31.01.2002 - 5 U 44/01
Systematische Fremdfinanzierung einer GmbH; Kapitalersetzender Charakter einer ...
- OLG Dresden, 19.04.1995 - 12 U 1645/94
Rechtsweg bei Klage auf Verpflichtung des Verwalters im ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und ...
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