GmbH-Gesetz

   Zweiter Abschnitt - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34)   
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Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.

Rechtsprechung zu § 32 GmbHG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 32 GmbHG

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