GmbH-Gesetz
| Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34) |
Rechtsprechung zu § 32a GmbHG
Rechtsprechungsübersichten:
- 73 Entscheidungen zu § 32a GmbHG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 32a GmbHG bei ibr-online
Gesetzesmaterialien zu § 32a GmbHG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
Literatur im Internet zu § 32a GmbHG
- § 32a GmbHG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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