GmbH-Gesetz
| Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer oder über die Beendigung der Vertretungsbefugnis in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
(3) Die neuen Geschäftsführer haben in der Anmeldung zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 entgegenstehen und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. § 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 39 GmbHG
132 Entscheidungen zu § 39 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 21.03.2006 - 1 W 252/05
GmbH: Voraussetzung für die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des ...
- OLG Hamm, 03.08.2010 - 15 W 85/10
Überprüfung der Versicherung des neu bestellten Geschäftsführers über das ...
- OLG Karlsruhe, 20.04.2012 - 11 Wx 33/12
Anforderungen an die gem. §§ 39 Abs. 3 , 8 Abs. 3 GmbHG abzugebende ...
- OLG Düsseldorf, 16.03.2012 - 3 Wx 296/11
Zulässigkeit der Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers durch ...
- OLG Jena, 30.09.2002 - 6 W 460/02
Nachweis des Gesellschafterbeschlusses
- OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 3 Wx 176/04
Anforderungen an Nachweis der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers für ...
- KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11
Anforderungen an die Form einer Beschwerde; Pflicht zur Anmeldung der ...
- BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10
Zugang einer Willenserklärung nach Ortsrecht des Abgabeorts
- KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Änderung der Satzung einer GmbH; Prüfungsumfang ...
Gesetzesmaterialien zu § 39 GmbHG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
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Querverweise
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 13g (Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 15 (zu § 39 I)