GmbH-Gesetz
| Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist das Stammkapital als gezeichnetes Kapital auszuweisen.
(2) Das Recht der Gesellschaft zur Einziehung von Nachschüssen der Gesellschafter ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung bereits beschlossen ist und den Gesellschaftern ein Recht, durch Verweisung auf den Geschäftsanteil sich von der Zahlung der Nachschüsse zu befreien, nicht zusteht. Der nachzuschießende Betrag ist auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" auszuweisen, soweit mit der Zahlung gerechnet werden kann. Ein dem Aktivposten entsprechender Betrag ist auf der Passivseite in dem Posten "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen.
(3) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben; werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muß diese Eigenschaft vermerkt werden.
Rechtsprechung zu § 42 GmbHG
66 Entscheidungen zu § 42 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11
Geschäftsführer darf Geschäfte einer Ferienresort-Projektentwicklungsgesellschaft ...
- BGH, 30.09.1996 - II ZR 51/95
Pflicht zur Aktivierung entgeltlich erworbener Softwarelizenzen; Erhaltung des ...
- BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90
Kapitalerhöhung im Wege des sog. "Schütt-Aus, Hol-Zurück-Verfahrens" als ...
- BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89
Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten; ...
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
- BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93
Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines ...
- BGH, 08.11.2004 - II ZR 300/02
Gesellschaftsrecht - Rückzahlung der eigenkapitalersetzende Gesellschafterhilfe
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung
- BGH, 07.11.1988 - II ZR 46/88
Verpflichtung des stillen GmbH-Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals
- BFH, 10.11.1982 - I R 142/79
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 1 K 2473/04
- BFH, 14.03.2006 - VIII R 49/04
Zeitpunkt des Unterschreitens der Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalerhöhung für ...
- BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04
Gesellschaftsrecht - Maßnahmen gegen Unterbilanz
- BGH, 19.09.2005 - II ZR 229/03
Gesellschaftsrecht - Darlehensrückzahlung bei Eigenkapital ersetzenden Darlehen
- FG Köln, 19.06.2001 - 13 K 7201/98
Ausschüttungen ohne ausreichenden Handelsbilanzgewinn
- BFH, 04.07.1973 - I R 216/71
- OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 12 U 98/93
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
- OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
Voraussetzungen für die Verurteilung wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 b , ...
Literatur im Internet zu § 42 GmbHG
- § 42 GmbHG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
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