GmbH-Gesetz
| Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist das Stammkapital als gezeichnetes Kapital auszuweisen.
(2) Das Recht der Gesellschaft zur Einziehung von Nachschüssen der Gesellschafter ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung bereits beschlossen ist und den Gesellschaftern ein Recht, durch Verweisung auf den Geschäftsanteil sich von der Zahlung der Nachschüsse zu befreien, nicht zusteht. Der nachzuschießende Betrag ist auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" auszuweisen, soweit mit der Zahlung gerechnet werden kann. Ein dem Aktivposten entsprechender Betrag ist auf der Passivseite in dem Posten "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen.
(3) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben; werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muß diese Eigenschaft vermerkt werden.
Rechtsprechung zu § 42 GmbHG
66 Entscheidungen zu § 42 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11
Geschäftsführer darf Geschäfte einer Ferienresort-Projektentwicklungsgesellschaft ...
- BGH, 30.09.1996 - II ZR 51/95
Pflicht zur Aktivierung entgeltlich erworbener Softwarelizenzen; Erhaltung des ...
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
- BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90
Kapitalerhöhung im Wege des sog. "Schütt-Aus, Hol-Zurück-Verfahrens" als ...
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung
- BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93
Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines ...
- BGH, 08.11.2004 - II ZR 300/02
Gesellschaftsrecht - Rückzahlung der eigenkapitalersetzende Gesellschafterhilfe
- BFH, 10.11.1982 - I R 142/79
- BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04
Gesellschaftsrecht - Maßnahmen gegen Unterbilanz
- BGH, 19.09.2005 - II ZR 229/03
Gesellschaftsrecht - Darlehensrückzahlung bei Eigenkapital ersetzenden Darlehen
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Literatur im Internet zu § 42 GmbHG
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Querverweise
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