GmbH-Gesetz
| Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe. Sie ist mit einer Frist von mindestens einer Woche zu bewirken.
(2) Der Zweck der Versammlung soll jederzeit bei der Berufung angekündigt werden.
(3) Ist die Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen, so können Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind.
(4) Das gleiche gilt in bezug auf Beschlüsse über Gegenstände, welche nicht wenigstens drei Tage vor der Versammlung in der für die Berufung vorgeschriebenen Weise angekündigt worden sind.
Rechtsprechung zu § 51 GmbHG
93 Entscheidungen zu § 51 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 19.01.2009 - II ZR 98/08
Gesellschaftsrecht - Voraussetzungen einer Universalversammlung
- BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86
Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung; ...
- OLG Naumburg, 03.05.2002 - 11 W 53/02
Zur Berechnung der für das Verfahren zur Herbeiführung einer gerichtlichen ...
- BGH, 30.03.1998 - II ZR 20/97
Stille Gesellschaft als Publikumsgesellschaft; Aufwendungsersatzanspruch von ...
- OLG Düsseldorf, 21.06.2007 - 9 U 7/07
Verspätete Einziehung eines Gesellschaftsanteils im Insolvenzverfahren
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99
Fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstandsmitglieds
- BGH, 25.11.2002 - II ZR 69/01
Gesellschaftsrecht - Kompetenz der Gesellschafterversammlung
- FG Sachsen, 01.11.2010 - 8 K 418/09
Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Beendigung der Geschäftsführerbefugnis
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß ...
- BGH, 08.12.1997 - II ZR 216/96
Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Gesellschafterversammlung
- OLG Naumburg, 17.12.1996 - 7 U 196/95
Beginn der Frist zur Ladung zu einer GmbH-Gesellschafterversammlung
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
Genossenschaft: Verzicht eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Rüge nicht ...
- OLG Köln, 21.12.2001 - 2 Wx 59/01
Anfoderungen an Ladung zu einer Gesellschafterversammlung
- BGH, 13.02.2006 - II ZR 200/04
Gesellschaftsrecht - Ladung zu einer Gesellschafterversammlung
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten zur Erledigungserklärung
- OLG München, 08.06.1994 - 7 U 6514/93
Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Konkursverfahrens auf Nichtigkeits- bzw. ...
- BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82
Einberufungsrecht der Gesellschafter
- OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02
Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH im Einvernehmen aller ...
- OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 22/02
Literatur im Internet zu § 51 GmbHG
Querverweise
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