GmbH-Gesetz
| Abschnitt 4 - Abänderungen des Gesellschaftsvertrags (§§ 53 - 59) |
(1) Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers.
(2) Zur Übernahme eines Geschäftsanteils können von der Gesellschaft die bisherigen Gesellschafter oder andere Personen, welche durch die Übernahme ihren Beitritt zu der Gesellschaft erklären, zugelassen werden. Im letzteren Falle sind außer dem Nennbetrag des Geschäftsanteils auch sonstige Leistungen, zu welchen der Beitretende nach dem Gesellschaftsvertrage verpflichtet sein soll, in der in Absatz 1 bezeichneten Urkunde ersichtlich zu machen.
(3) Wird von einem der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschafter ein Geschäftsanteil an dem erhöhten Kapital übernommen, so erwirbt derselbe einen weiteren Geschäftsanteil.
(4) Die Bestimmungen in § 5 Abs. 2 und 3 über die Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie die Bestimmungen in § 19 Abs. 6 über die Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen sind auch hinsichtlich der an dem erhöhten Kapital übernommenen Geschäftsanteile anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 55 GmbHG
104 Entscheidungen zu § 55 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Karlsruhe, 12.01.2005 - 11 Wx 58/04
Notargebühr: Keine Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei nicht ...
- BGH, 05.11.2007 - II ZR 268/06
Gesellschaftsrecht - Sachkapitalerhöhung durch Übernahmeerklärung
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 6 U 21/06
Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Wirksamkeit der Sacheinlage bei Nachholung der ...
- OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 6 U 21/06
- OLG München, 04.05.2005 - 23 U 5121/04
Einrichtung eines Aktienregisters durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft; ...
- BFH, 19.01.2000 - I R 24/99
VGA bei Kapitalerhöhungskosten
- OLG München, 20.04.1995 - 1 U 2451/94
- BGH, 26.06.2006 - II ZR 43/05
Gesellschaftsrecht - Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhung: Tilgungswirkung
- BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98
Nichterfüllung eines Vertrages zur Übernahme einer Stammeinlage auf erhöhtes ...
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 30/02
Kapitalerhöhung anläßlich Euro-Umstellung von Stammkapital und Geschäftsanteile
- BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93
Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines ...
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01
Gesellschaftsrecht - Kapitalaufbringungssystem
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87
Betriebsaufspaltung: Entnahme von Anteilen
- OLG Hamm, 28.04.2003 - 15 W 39/03
- BFH, 08.04.1992 - I R 128/88
Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen ...
- BGH, 18.04.2005 - II ZR 151/03
Gesellschaftsrecht - Bezugsrecht bei personalistisch geprägter GmbH
- OLG Hamm, 07.04.2011 - 15 W 271/10
Kapitalerhöhungsbeschluss zur Euroglättung
- OLG Nürnberg, 13.10.2010 - 12 U 1528/09
Voreinzahlungen auf künftige Kapitalerhöhungen
- OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 315/10
- BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93
Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit ...
- BFH, 17.05.2000 - I R 21/99
Kapitalerhöhungskosten als vGA
Gesetzesmaterialien zu § 55 GmbHG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
Literatur im Internet zu § 55 GmbHG
- § 55 GmbHG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kapitalerhöhung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 55 (Verschmelzung mit Kapitalerhöhung)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Die einzelnen Einkunftsarten
- Kapitalvermögen
- § 20
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 228 § 12 (Übergangsvorschrift zum Überweisungsgesetz) (zu § 55 IV)
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