GmbH-Gesetz
| Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:
| 1. | durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit; | |
| 2. | durch Beschluß der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen; | |
| 3. | durch gerichtliches Urteil oder durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde in den Fällen der §§ 61 und 62; | |
| 4. | durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen; | |
| 5. | mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; | |
| 6. | mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt worden ist; | |
| 7. | durch die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. |
(2) Im Gesellschaftsvertrag können weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden.
Rechtsprechung zu § 60 GmbHG
295 Entscheidungen zu § 60 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52
Ausschließung eines GmbH.-Gesellschafters
- BGH, 13.01.2003 - II ZR 227/00
Gesellschaftsrecht - Beschluss zur Ausschließung eines Gesellschafters
- OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland
- BGH, 13.01.2003 - II ZR 173/02
Gesellschaftsrecht - Beschluss zur Ausschließung eines Gesellschafters
- OLG Celle, 03.01.2008 - 9 W 124/07
GmbH: Fortsetzung nach Handelsregisterlöschung wegen Vermögenslosigkeit
- OLG Celle, 29.12.2010 - 9 W 136/10
Fortsetzung der GmbH nach deren Insolvenz
- BGH, 10.04.2002 - XII ZR 37/00
Gewerberaummietrecht - Außerordentliche Kündigung nach § 242 BGB
- OLG Naumburg, 19.09.2007 - 2 U 77/07
Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit: Verlust der Rechts- und ...
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung
- OLG Köln, 24.02.2010 - 2 Wx 18/10
Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH durch ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 22.02.2010 - 2 Wx 18/10
Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH durch ...
- OLG Köln, 22.02.2010 - 2 Wx 18/10
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 04.08.2005 - VIII B 218/04
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten
- BGH, 23.10.2006 - II ZR 162/05
Gesellschaftsrecht - Auflösung einer Vor- Gesellschaft durch Kündigung
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater ...
- LSG Hessen, 17.12.2007 - L 1 KR 62/04
Krankenversicherung - kein Versorgungsvertrag mit Krankenhaus, dessen ...
- BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03
Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der ...
Literatur im Internet zu § 60 GmbHG
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) von Prof. Dr. Klaus Moritz (Einführung)
Einführung in das GmbH-Recht für Jurastudenten - insbesondere: Haftung der Gesellschafter
TrainerZivilrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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