GmbH-Gesetz
| Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
(1) Die ersten Liquidatoren sowie ihre Vertretungsbefugnis sind durch die Geschäftsführer, jeder Wechsel der Liquidatoren und jede Änderung ihrer Vertretungsbefugnis sind durch die Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Liquidatoren oder über die Änderung in den Personen derselben in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
(3) In der Anmeldung haben die Liquidatoren zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. § 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.
(4) Die Eintragung der gerichtlichen Ernennung oder Abberufung der Liquidatoren geschieht von Amts wegen.
Rechtsprechung zu § 67 GmbHG
39 Entscheidungen zu § 67 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06
Gesellschaftsrecht - Auflösung einer GmbH
- LG München I, 12.02.2009 - 17 HKT 46/09
Versicherung des Liquidators bei Anmeldung der Auflösung einer GmbH
- OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 3 W 42/04
Notarkosten: Anmeldung der Auflösung einer GmbH und Person des Liquidators als ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 13.07.2004 - 3 W 42/04
GmbH, Auflösung, Liquidator
- OLG Oldenburg, 13.07.2004 - 3 W 42/04
- BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 75/87
GmbH: Anmeldung und Abberufung von Liquidatoren
- OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 189/04
Zur Zulässigkeit der Anmeldung des alleinigen Liquidators zum Handelsregister
- OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09
Inhalt der vom Liquidator gegenüber dem Handelsregister abzugebenden Versicherung
- OLG Hamm, 29.09.2010 - 15 W 460/10
Umfang der Versicherung des Geschäftsführers bei Anmeldung der GmbH zum ...
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98
- OLG Dresden, 22.04.1998 - 8 U 3877/97
Zulässigkeit des Rechtsmittels einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten, nicht ...
- BayObLG, 30.08.1983 - BReg. 3 Z 116/83
Verneinung der gesetzlichen Bestellunghindernisse in der Versicherung eines ...
- LAG Hessen, 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92
Arbeitsgerichtsverfahren: Parteifähigkeit einer GmbH, deren Auflösung in das ...
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07
Gesellschaftsrecht - Alleinvertretungsbefugnis endet mit Gesellschaftsauflösung
- OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 ZW 189/04
Bei Anmeldung eines alleinigen Liquidators ist keine Angabe der ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2005 - 9 S 10.05
- OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04
Angabe der abstrakten Vertretungsbefugnis auch bei Anmeldung eines alleinigen ...
- BFH, 27.07.2001 - II R 18/01
- OLG Hamm, 08.05.2001 - 15 W 43/01
Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01
Keine Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH
- OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01
- BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97
Literatur im Internet zu § 67 GmbHG
Querverweise
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 13g (Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland)
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