GmbH-Gesetz
| Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
(1) Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem die Aufforderung an die Gläubiger (§ 65 Abs. 2) in den Gesellschaftsblättern erfolgt ist.
(2) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen. Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Verteilung des Vermögens nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet ist.
(3) Liquidatoren, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, sind zum Ersatz der verteilten Beträge solidarisch verpflichtet. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 73 GmbHG
73 Entscheidungen zu § 73 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03
Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
Zulässigkeit einer Klage im Gewinnfeststellungsverfahren aufgrund der ...
- FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
- BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07
Sanitary
- BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07
Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 15 U 192/06
Rückabwicklung von Gesellschafterauszahlungen bei Gesellschaft in Liquidation
- OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 15 U 192/06
- OLG Naumburg, 27.05.2002 - 7 Wx 1/02
Voraussetzungen für die Eintragung einer Vollbeendigung
- BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02
Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH
- BGH, 23.04.2012 - II ZR 252/10
Gesellschaftsrecht - Veräußerung von Gesellschaftsvermögen in der Liquidation
- BFH, 01.02.1973 - I R 170/70
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft
27.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Handelsrecht, Gesellschaftsrecht