GmbH-Gesetz
| Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
Rechtsprechung zu § 76 GmbHG
4 Entscheidungen zu § 76 GmbHG in unserer Datenbank:
- KG, 14.11.2000 - 1 W 6828/99
GmbH: keine Amtslöschung bei Geschäftsunfähigkeit des alleinigen ...
- LG Mainz, 13.09.2005 - 12 HKO 112/04
1. Der autonom auszulegende Art. 23 EuGVVO regelt die Zulässigkeit von ...
- LG Mainz, 13.09.2005 - 10 HKO 112/04
1. Der autonom auszulegende Art. 23 EuGVVO regelt die Zulässigkeit von ...
- OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 20 W 31/01
Amtslöschung einer GmbH: Abschließende Aufzählung der Nichtigkeitsgründe
Literatur im Internet zu § 76 GmbHG
Querverweise
Auf § 76 GmbHG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Registersachen
- Löschungs- und Auflösungsverfahren
- § 397 (Löschung nichtiger Gesellschaften und Genossenschaften)
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