GmbH-Gesetz
| Abschnitt 6 - Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 78 - 85) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Gesellschaft, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Mitglied des Aufsichtsrats oder Liquidator bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart.
(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Ebenso wird bestraft, wer ein Geheimnis der in Absatz 1 bezeichneten Art, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 bekanntgeworden ist, unbefugt verwertet.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag der Gesellschaft verfolgt. Hat ein Geschäftsführer oder ein Liquidator die Tat begangen, so sind der Aufsichtsrat und, wenn kein Aufsichtsrat vorhanden ist, von den Gesellschaftern bestellte besondere Vertreter antragsberechtigt. Hat ein Mitglied des Aufsichtsrats die Tat begangen, so sind die Geschäftsführer oder die Liquidatoren antragsberechtigt.
Rechtsprechung zu § 85 GmbHG
33 Entscheidungen zu § 85 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Frankfurt, 22.06.1995 - 3 U 181/94
- BGH, 20.05.1996 - II ZR 190/95
Abtretung vermögensrechtlicher Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers
- OVG Hamburg, 04.10.2010 - 4 Bf 179/09
Erforderlichkeit der Feststellung eines konkreten Berichterstattungsinteresses ...
- BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
- BFH, 09.07.1964 - V 287/61 S
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
- OLG Bremen, 17.12.1997 - 1 U 51/97
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- OLG Düsseldorf, 18.11.2004 - 12 U 45/04
Begriff der nahestehenden Person; Anfechtbarkeit einer Sicherungsübereignung
- OLG Karlsruhe, 07.11.2005 - 7 W 62/05
Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess: Voraussetzungen einer Berufung eines ...
- OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
Abtretung von Tantiemenansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers
- VG Arnsberg, 30.01.2009 - 12 K 1088/08
Journalist hat Anspruch auf Auskunft gegen Kreisverwaltung
- VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05
Recht des Parlament s/der Abgeordneten: Beanwortung von Anfragen durch die ...
- LG Kiel, 20.04.2006 - 10 S 98/05
Insolvenzanfechtung: Ausnahme des Angehörigen eines GmbH-Geschäftsführers von der ...
- BGH, 06.03.1997 - II ZB 4/96
Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters
- OLG Koblenz, 05.03.1987 - 6 W 38/87
- BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den ...
- VG Arnsberg, 30.01.2009 - 12 K 136/08
Auskunftsanspruch über Aktienbestand einer kommunalen Gesellschaft
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83
Wettbewerbsklauseln zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer
- VG Köln, 27.01.2011 - 6 K 4165/09
Flughafen Berlin-Tempelhof: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn muss ...
- OLG Köln, 28.04.2009 - 9 U 114/08
Auslegung eines Straf- und Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherungsvertrages ...
Literatur im Internet zu § 85 GmbHG
Querverweise
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 315 (Verletzung der Geheimhaltungspflicht)
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