Grundsteuergesetz
| Abschnitt II - Bemessung der Grundsteuer (§§ 13 - 24) |
(1) Wird eine Wertfortschreibung (§ 22 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes) oder eine Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (§ 22 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Fortschreibungszeitpunkt neu festgesetzt (Neuveranlagung).
(2) Der Steuermeßbetrag wird auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, daß
| 1. | Gründe, die im Feststellungsverfahren über den Einheitswert nicht zu berücksichtigen sind, zu einem anderen als dem für den letzten Veranlagungszeitpunkt festgesetzten Steuermeßbetrag führen oder | |
| 2. | die letzte Veranlagung fehlerhaft ist; § 176 der Abgabenordnung ist hierbei entsprechend anzuwenden; das gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen. |
(3) Der Neuveranlagung werden die Verhältnisse im Neuveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. Neuveranlagungszeitpunkt ist
| 1. | in den Fällen des Absatzes 1 der Beginn des Kalenderjahres, auf den die Fortschreibung durchgeführt wird; | |
| 2. | in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 der Beginn des Kalenderjahres, auf den sich erstmals ein abweichender Steuermeßbetrag ergibt. § 16 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden; | |
| 3. | in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, bei einer Erhöhung des Steuermeßbetrags jedoch frühestens der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Steuermeßbescheid erteilt wird. |
(4) Treten die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung während des Zeitraums zwischen dem Hauptveranlagungszeitpunkt und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steuermeßbeträge (§ 16 Abs. 2) ein, so wird die Neuveranlagung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steuermeßbeträge vorgenommen.
Rechtsprechung zu § 17 GrStG
21 Entscheidungen zu § 17 GrStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BFH, 15.06.1994 - II R 120/91
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anteilsvereinigung durch einen ...
- FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 1101/10
Festsetzung des Grundsteuermessbetrags im Wege der Neuveranlagung
- BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 12.00
Steuerrecht - Grundsteuernachlass wegen strukturell bedingter Ertragsminderung?
- FG Bremen, 03.09.1996 - 295012K 2
Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung des Einheitswertes; Neuveranlagung des ...
- FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 FGO - Hinderung an "Neuveranlagung des ...
- BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 13.00
Leere Wohnungen in Stendal: Grundsteuererlass wegen veränderter Wertverhältnisse ...
- VG Arnsberg, 08.11.2002 - 3 K 2371/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 9 B 23.05
Grundsteuer, Insolvenz des Steuerschuldners, Grundsteuer als Insolvenzforderung ...
- VG Düsseldorf, 27.06.2005 - 25 K 6943/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
Möglichkeit eines Grundsteuererlasses in strukturschwachen Gebieten durch ...
- VG Arnsberg, 08.11.2002 - 3 K 2423/02
- VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11
Steuerrecht - Zulässigkeit rückwirkender Grundsteuererhöhung
- FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09
Zur Qualifikation eines Grundstücks als unbebaut
- FG Münster, 14.04.2011 - 3 K 1387/08
- FG Hamburg, 24.08.2010 - 3 K 97/10
Grundsteuer: Ungleiche Grundsteuermesszahlen sind verfassungsgemäß
- FG Sachsen-Anhalt, 21.07.2008 - 4 K 1741/06
Klage gegen die Feststellung eines Einheitswertes und die Festsetzung eines ...
- VGH Hessen, 07.03.2005 - 5 UE 3009/02
Grundsteuererlass; Leerstandszeiten
- FG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - 3 K 77/00
Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht verfassungswidrig
- VG Gelsenkirchen, 16.05.2002 - 16 K 3966/99
Normaler Rohertrag, Jahresrohmiete, Ertragsminderung, Grundsteuererlass, ...
- VG Weimar, 21.05.1997 - 3 K 1012/93
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern
Literatur im Internet zu § 17 GrStG
Querverweise
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