Grundsteuergesetz
| Abschnitt IV - Erlaß der Grundsteuer (§§ 32 - 34) |
(1) Die Grundsteuer ist zu erlassen
| 1. | für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wenn die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen. Bei Park- und Gartenanlagen von geschichtlichem Wert ist der Erlaß von der weiteren Voraussetzung abhängig, daß sie in dem billigerweise zu fordernden Umfang der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sind; | |
| 2. | für öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze, wenn die jährlichen Kosten in der Regel den Rohertrag übersteigen. |
(2) Ist der Rohertrag für Grundbesitz, in dessen Gebäuden Gegenstände von wissenschaftlicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung, insbesondere Sammlungen oder Bibliotheken, dem Zweck der Forschung oder Volksbildung nutzbar gemacht sind, durch die Benutzung zu den genannten Zwecken nachhaltig gemindert, so ist von der Grundsteuer der Hundertsatz zu erlassen, um den der Rohertrag gemindert ist. Das gilt nur, wenn die wissenschaftliche, künstlerische oder geschichtliche Bedeutung der untergebrachten Gegenstände durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle anerkannt ist.
Rechtsprechung zu § 32 GrStG
45 Entscheidungen zu § 32 GrStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 62.82
- BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 3.89
Grundsteuererlaß bei Baudenkmälern; Begriff der "Kosten" i. S. des § 32 Abs. 1 ...
- BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97
Steuerrecht - Erlaß der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 2 S 1450/01
Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung - Leerstand
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09
Zu einem Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr 1 GrStG sowie nach § 33 Abs. 1 ...
- VGH Bayern, 03.07.2002 - 4 ZB 02.648
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 4 L 22/07
Zur Stundung der Grundsteuer bei Zweifeln am Vorliegen der Erlassvoraussetzungen ...
- OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98
Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 4 L 309/06
Zum Grundsteuererlass für öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2004 - 16 K 5646/03
Kosten; Rohertrag; Unrentierlichkeit
- VGH Hessen, 19.01.1995 - 5 UE 1516/92
Zum Grundsteuererlaß für privilegierten Grundbesitz
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1990 - 13 OVG A 23/88
Grundsteuererlaß für denkmalgeschützten Grundbesitz
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1990 - 13 A 23/88
Grundsteuererlaß für denkmalgeschützten Grundbesitz
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.1991 - 2 S 1582/89
Zusammentreffen von Eigentümerinteresse und öffentlichem Interesse beim ...
- VG Oldenburg, 12.03.2009 - 2 A 2964/05
Erlass der Grundsteuer eines denkmalgeschützten Gulfhofes
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1989 - 2 S 339/89
Antrag auf Grundsteuererlaß wegen Ertragsminderung - Antragsfrist - ...
- VG Minden, 29.03.2006 - 11 K 1221/05
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 5 K 2864/05
Grundsteuererlass, Kausalitätserfordernis, Mehraufwand
- VG Aachen, 19.03.2009 - 4 K 2572/05
Öffentliches Recht - Grundsteuererlass: Berücksichtigungsfähige Rechnungsposten
Literatur im Internet zu § 32 GrStG
Querverweise
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