Sie sehen hier das Geldwäschegesetz in seiner am 21.8.2008 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung von 1993 ab.
Bundesrepublik Deutschland

Geldwäschegesetz
(Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten)

Artikel 2 des Gesetzes vom 13.08.2008 (BGBl. I S. 1690), in Kraft getreten am 21.08.2008
Abschnitt 1
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtete
Abschnitt 2
§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 4 Durchführung der Identifizierung
§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 7 Ausführung durch Dritte
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 3
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 12
§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 14 Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden
§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
Abschnitt 4
§ 16 Aufsicht
§ 17 Bußgeldvorschriften

Literatur im Internet zum GwG

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