Deutschland

Geldwäschegesetz
(Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten)

Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1822), in Kraft getreten am 26.06.2017

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 411) m.W.v. 01.01.2024

Abschnitt 1

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung

§ 3 Wirtschaftlich Berechtigter

§ 3a Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse

Abschnitt 2

§ 4 Risikomanagement

§ 5 Risikoanalyse

§ 6 Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 7 Geldwäschebeauftragter

§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9 Gruppenweite Pflichten

Abschnitt 3

§ 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 11 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung

§ 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

§ 12 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung

§ 13 Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung

§ 14 Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung

§ 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung

§ 16 Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet

§ 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien

§ 17 Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung

Abschnitt 4

§ 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle

§ 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

§ 19a Angaben zu Immobilien

§ 19b Erfassung und Zuordnung von Immobilien

§ 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen

§ 20a Automatische Eintragung für Vereine

§ 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen

§ 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung

§ 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung

§ 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle

§ 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung

§ 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung

§ 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung

§ 26a Abruf durch bestimmte Behörden

Abschnitt 5

§ 27 Zentrale Meldestelle

§ 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit

§ 28a Unterrichtung des Deutschen Bundestages

§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

§ 30 Analyse von Meldungen und Informationen

§ 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung

§ 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen

§ 32a Datenübermittlung an Europol

§ 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit

§ 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit

§ 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund

§ 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien

§ 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind

§ 38a Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung

§ 39 Errichtungsanordnung

§ 40 Sofortmaßnahmen

§ 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden

§ 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Abschnitt 6

§ 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung

§ 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden

§ 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung

§ 46 Durchführung von Transaktionen

§ 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung

§ 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten

Abschnitt 7

§ 50 Zuständige Aufsichtsbehörde

§ 51 Aufsicht

§ 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden

§ 52 Mitwirkungspflichten

§ 53 Hinweise auf Verstöße

§ 54 Verschwiegenheitspflicht

§ 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 56 Bußgeldvorschriften

§ 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen

§ 58 (weggefallen)

§ 59 Übergangsregelung

Anlage

Anlage 1 (zu den §§ 5, 10, 14, 15) Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko

Anlage 2 (zu den §§ 5, 10, 14, 15) Faktoren für ein potenziell höheres Risiko

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