Rechtsprechung zu § 108 HGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 108 HGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 108 HGB
Querverweise
Auf § 108 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
- § 4 (Anmeldung der Partnerschaft)
- HGB
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 12 I (Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen) (zu § 108 II)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Sonstige Beurkundungen
- Vermerke
- § 41 (Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift) (zu § 108 II)
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