Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 2. Abschnitt - Handelsregister; Unternehmensregister (§§ 8 - 16) |
(1) Wird die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Inland verlegt, so ist die Verlegung beim Gericht der bisherigen Hauptniederlassung oder des bisherigen Sitzes anzumelden.
(2) Wird die Hauptniederlassung oder der Sitz aus dem Bezirk des Gerichts der bisherigen Hauptniederlassung oder des bisherigen Sitzes verlegt, so hat dieses unverzüglich von Amts wegen die Verlegung dem Gericht der neuen Hauptniederlassung oder des neuen Sitzes mitzuteilen. Der Mitteilung sind die Eintragungen für die bisherige Hauptniederlassung oder den bisherigen Sitz sowie die bei dem bisher zuständigen Gericht aufbewahrten Urkunden beizufügen. Das Gericht der neuen Hauptniederlassung oder des neuen Sitzes hat zu prüfen, ob die Hauptniederlassung oder der Sitz ordnungsgemäß verlegt und § 30 beachtet ist. Ist dies der Fall, so hat es die Verlegung einzutragen und dabei die ihm mitgeteilten Eintragungen ohne weitere Nachprüfung in sein Handelsregister zu übernehmen. Die Eintragung ist dem Gericht der bisherigen Hauptniederlassung oder des bisherigen Sitzes mitzuteilen. Dieses hat die erforderlichen Eintragungen von Amts wegen vorzunehmen.
(3) Wird die Hauptniederlassung oder der Sitz an einen anderen Ort innerhalb des Bezirks des Gerichts der bisherigen Hauptniederlassung oder des bisherigen Sitzes verlegt, so hat das Gericht zu prüfen, ob die Hauptniederlassung oder der Sitz ordnungsgemäß verlegt und § 30 beachtet ist. Ist dies der Fall, so hat es die Verlegung einzutragen.
Rechtsprechung zu § 13h HGB
18 Entscheidungen zu § 13h HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 30.04.2002 - 20 W 137/02
GmbH: Registergerichtliche Prüfung bei Anmeldung der Sitzverlegung einer GmbH
- AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597
- OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 20 W 25/08
Zuständigkeitsbestimmung: Prüfungspflicht des abgebenden Registergerichts vor ...
- KG, 22.10.1996 - 1 AR 30/96
Örtliche Zuständigkeit: Sitzverlegung einer GmbH & Co. KG und andere ...
- OLG Köln, 22.07.2004 - 2 Wx 23/04
Richterliche Prüfung formeller Richtigkeit der Anmeldung bei Verlegung des ...
- OLG Jena, 08.11.2005 - 6 W 206/05
Sitzverlegung; Liqidations-GmbH
- OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
Zuständiges Registergericht: Anmeldung der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und ...
- KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11
Nichtigkeit eines Sitzverlegungsbeschlusses bei einer GmbH wegen ...
- BGH, 02.06.2008 - II ZB 1/06
Gesellschaftsrecht - Faktische Verlagerung des Sitzes
- OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 85/07
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Querverweise
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
- § 5 (Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften)
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