Rechtsprechung zu § 17 HGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 15 Entscheidungen zu § 17 HGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Korken II, 21.11.89 (NJW 1990, 908)
zur Verjährung von Ansprüchen aus pVV nach § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>;
§ 823 I BGB, Sachsubstanz, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, Verkaufsfähigkeit, Mangelfolge, Äquivalenzinteresse, Verkehrssicherungspflicht;
§ 17 II HGB, zu verklagendes Rechtssubjekt ist nicht die "Firma", sondern der Kaufmann
Literatur im Internet zu § 17 HGB
- § 17 HGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Firma - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 17 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Erfassung der Steuerpflichtigen
- Identifikationsmerkmal
- § 139c (Wirtschafts-Identifikationsnummer)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Kammern für Handelssachen
- § 95 I Nr. 4b (zu §§ 17 ff)
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