Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 20 HGB
9 Entscheidungen zu § 20 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72
Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; ...
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 170/72
Haftung einer Privatperson wegen Benutzung von Firmenbriefbögen ohne Zusatz der ...
- AG Münster, 16.04.1999 - 4 C 235/99
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines ...
- RG, 29.04.1919 - II 380/18
Voraussetzung und Tragweite des Firmenschutzes; Befugnis zur Verwendung von als ...
- RG, 16.05.1922 - II B 1/22
Abgeleitete Firma; Prüfungspflicht des Registerrichters
- LG München I, 06.07.1989 - 30 O 3646/89
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem ...
- LG Stuttgart, 23.12.1986 - 25 O 539/86
- LG Stuttgart, 30.09.1986 - 26 O 251/86