Handelsgesetzbuch

   1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a)   
   3. Abschnitt - Handelsfirma (§§ 17 - 37a)   
§ 23

Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.

Rechtsprechung zu § 23 HGB

21 Entscheidungen zu § 23 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 23 HGB

Querverweise

Auf § 23 HGB verweisen folgende Vorschriften:

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