Rechtsprechung zu § 23 HGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 23 HGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Konkurs Wilhelm Sch. GmbH, 27.9.82 (BGHZ 85, 221)
Veräußerung einer Firma mit Familiennamen, § 23 HGB, Massezugehörigkeit, § 1 I KO (§ 35 InsO), § 12 BGB
Literatur im Internet zu § 23 HGB
- § 23 HGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Firma - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 23 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
- § 2 (Name der Partnerschaft)
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