Handelsgesetzbuch
| 3. Buch - Handelsbücher (§§ 238 - 342a) |
| 2. Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 - 335b) |
| 1. Unterabschnitt - Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht (§§ 264 - 289) |
| 2. Titel - Bilanz (§§ 266 - 274a) |
(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
| 1. | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | |
| 2. | Geschäfts- oder Firmenwert; | |
| 3. | geleistete Anzahlungen; |
II. Sachanlagen:
| 1. | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; | |
| 2. | technische Anlagen und Maschinen; | |
| 3. | andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; | |
| 4. | geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; |
III. Finanzanlagen:
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen; | |
| 2. | Ausleihungen an verbundene Unternehmen; | |
| 3. | Beteiligungen; | |
| 4. | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |
| 5. | Wertpapiere des Anlagevermögens; | |
| 6. | sonstige Ausleihungen. |
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
| 1. | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; | |
| 2. | unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; | |
| 3. | fertige Erzeugnisse und Waren; | |
| 4. | geleistete Anzahlungen; |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
| 1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; | |
| 2. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen; | |
| 3. | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |
| 4. | sonstige Vermögensgegenstände; |
III. Wertpapiere:
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen; | |
| 2. | eigene Anteile; | |
| 3. | sonstige Wertpapiere; |
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
(3) Passivseite
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
| 1. | gesetzliche Rücklage; | |
| 2. | Rücklage für eigene Anteile; | |
| 3. | satzungsmäßige Rücklagen; | |
| 4. | andere Gewinnrücklagen; |
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen:
| 1. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; | |
| 2. | Steuerrückstellungen; | |
| 3. | sonstige Rückstellungen. |
C. Verbindlichkeiten:
| 1. | Anleihen, davon konvertibel; | |
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; | |
| 3. | erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; | |
| 4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; | |
| 5. | Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; | |
| 6. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; | |
| 7. | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |
| 8. | sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. |
D. Rechnungsabgrenzungsposten.
Rechtsprechung zu § 266 HGB
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geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 266 HGB bei ibr-online
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Querverweise
- HGB
- Handelsbücher
- Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
- Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
- Allgemeine Vorschriften
- § 264c (Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a)
- Bilanz
- § 272 (Eigenkapital)
- Anhang
- § 285 (Sonstige Pflichtangaben)
- Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- Inhalt und Form des Konzernabschlusses
- § 298 (Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen)
- Konzernanhang
- § 314 (Sonstige Pflichtangaben)
- Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
- Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften
- § 330 (Verordnungsermächtigung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder
- § 334 (Bußgeldvorschriften)
- Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
- § 336 (Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht)
- Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
- Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute
- Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß
- § 340a (Anzuwendende Vorschriften)
- Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
- Jahresabschluß, Lagebericht
- § 341a (Anzuwendende Vorschriften)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Hauptversammlung
- Verhandlungsniederschrift. Auskunftsrecht
- § 131 (Auskunftsrecht des Aktionärs)
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- § 209 (Zugrunde gelegte Bilanz)
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