Handelsgesetzbuch
| 3. Buch - Handelsbücher (§§ 238 - 342a) |
| 4. Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (§§ 340 - 340o) |
| 1. Unterabschnitt - Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute (§§ 340 - 340o) |
| 2. Titel - Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß (§§ 340a - 340d) |
Literatur im Internet zu § 340d HGB
Querverweise
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