Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 343 - 372) |
Rechtsprechung zu § 344 HGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 14 Entscheidungen zu § 344 HGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 344 HGB bei ibr-online
- BGH, Blankobürgschaft zugunsten des Schwiegersohns, 20.3.97 (NJW 1997, 1779)
§ 766 BGB, § 350 HGB, Reichweite der Vermutung des § 344 II HGB, Kenntnis des Gläubigers vom Vorliegen eines Privatgeschäfts
Literatur im Internet zu § 344 HGB
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 344 HGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 14 I (Unternehmer)
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