Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 3. Abschnitt - Kommissionsgeschäft (§§ 383 - 406) |
(1) Der Kommissionär kann die Provision fordern, wenn das Geschäft zur Ausführung gekommen ist. Ist das Geschäft nicht zur Ausführung gekommen, so hat er gleichwohl den Anspruch auf die Auslieferungsprovision, sofern eine solche ortsgebräuchlich ist; auch kann er die Provision verlangen, wenn die Ausführung des von ihm abgeschlossenen Geschäfts nur aus einem in der Person des Kommittenten liegenden Grunde unterblieben ist.
(2) Zu dem von dem Kommittenten für Aufwendungen des Kommissionärs nach den §§ 670 und 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu leistenden Ersatze gehört auch die Vergütung für die Benutzung der Lagerräume und der Beförderungsmittel des Kommissionärs.
Rechtsprechung zu § 396 HGB
23 Entscheidungen zu § 396 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Jena, 28.11.2007 - 4 U 711/06
Zur Auslegung eines Kommissionsvertrags in Bezug auf getätigte Aufwendungen ...
- OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Unwirksamkeit innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeter ...
- BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
Aktienrecht - Entgelt bei Nichtzuteilung von Neuemissionen
- OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Handelsrecht - Kündigung eines Kommissionsvertrags durch den Kommittenten
- LG Dortmund, 15.12.2000 - 8 O 377/00
Inhaltskontrolle von Klauseln für den Geschäftsverkehr mit Banken; ...
- KG, 29.09.2011 - 23 W 35/11
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00
Handelsrecht - Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag
- OLG Köln, 26.06.2002 - 13 U 165/01
Preisklausel für Nichtzuteilung bei Neuemissionen
- OLG Nürnberg, 06.05.2003 - 9 U 3928/02
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Literatur im Internet zu § 396 HGB
- § 396 HGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kommissionsverkauf - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Depotgesetz (DepotG)
- Einkaufskommission
- § 27 (Verlust des Provisionsanspruchs)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen