Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 4. Abschnitt - Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 407 - 450) |
(1) Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch
| 1. | ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, | |
| 2. | Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben, | |
| 3. | Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder | |
| 4. | Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der in § 413 Abs. 1 genannten Urkunden oder Auskünfte. |
(2) Hat bei der Verursachung der Schäden oder Aufwendungen ein Verhalten des Frachtführers mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit dieses Verhalten zu den Schäden und Aufwendungen beigetragen hat.
(3) Ist der Absender ein Verbraucher, so hat er dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen nach den Absätzen 1 und 2 nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
Rechtsprechung zu § 414 HGB
63 Entscheidungen zu § 414 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 10.07.1997 - I ZR 75/95
Begriff des Verlustes von Transportgut; Verwertung aufgrund eines angenommenen ...
- OLG Köln, 24.04.2007 - 3 U 136/06
Haftung des Versenders wegen ungenügender Verpackung des Transportguts
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 340/98
Transportrecht - Verjährung von Ansprüchen aus dem Eisenbahnfrachtvertrag
- BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02
Frachtrecht - Verjährung
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89
Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit ...
- BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52
Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche
- BGH, 04.06.1987 - I ZR 159/85
Möbeltransport; Auswahlverschulden des Spediteurs; Verkürzung der ...
- LG Kempten, 26.08.1993 - HKS 335/93
ADSp § 51 lit. a, b, §§ 54, 64; HGB § 414
- BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein- ...
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Querverweise
- HGB
- Handelsgeschäfte
- Frachtgeschäft
- Allgemeine Vorschriften
- § 449 ( Abweichende Vereinbarungen über die Haftung)
- Beförderung von Umzugsgut
- § 451h (Abweichende Vereinbarungen)
- Speditionsgeschäft
- § 455 (Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
- Lagergeschäft
- § 468 (Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher) (zu § 414 III)