Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 4. Abschnitt - Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 407 - 450) |
(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
(3) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
(4) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
(5) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.
Rechtsprechung zu § 438 HGB
44 Entscheidungen zu § 438 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03
Möglichkeit der Erschwerung der Schadensanzeige gemäß §§ 451f, § 438 ...
- OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09
Formularmäßige Vereinbarung der Vermutung der Ablieferung von Transportgut in ...
- OLG München, 23.07.2008 - 7 U 2446/08
Frachtführerhaftung: Verjährungshemmung durch schriftliche Erklärung
- OLG München, 16.03.2011 - 7 U 1807/09
Multimodaler Frachtvertrag: Entbehrlichkeit fristgerechter Schadensanzeige bei ...
- BGH, 17.07.1997 - I ZR 100/95
Darlegungs- und Beweislast des Umzugsunternehmers bei der Beschädigung von ...
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 75/11
Frachtführerhaftung und die Hemmung ihrer Verjährung
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 6 U 38/09
Fomularmäßige Vereinbarung von Anforderungen an die Schnittstellenkontrolle in ...
Zum selben Verfahren:
- LG Memmingen, 01.08.2001 - 1H O 2401/00
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Querverweise
- HGB
- Handelsgeschäfte
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 126b (Textform) (zu § 438 IV)