Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 5. Abschnitt - Speditionsgeschäft (§§ 453 - 466) |
(1) Die Pflicht, die Versendung zu besorgen, umfaßt die Organisation der Beförderung, insbesondere
| 1. | die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges, | |
| 2. | die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluß der für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und | |
| 3. | die Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders. |
(2) Zu den Pflichten des Spediteurs zählt ferner die Ausführung sonstiger vereinbarter auf die Beförderung bezogener Leistungen wie die Versicherung und Verpackung des Gutes, seine Kennzeichnung und die Zollbehandlung. Der Spediteur schuldet jedoch nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, wenn sich dies aus der Vereinbarung ergibt.
(3) Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen Namen oder, sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des Versenders ab.
(4) Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das Interesse des Versenders wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen.
Rechtsprechung zu § 454 HGB
34 Entscheidungen zu § 454 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 16.02.2012 - I ZR 150/10
Schadensrecht - Haftung eines Fixkostenspediteurs
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.09.2007 - I ZR 207/04
Handelsrecht - Übernahme der Pflicht zur Verpackung des Gutes durch Spediteur
- OLG München, 29.07.2009 - 7 U 1915/09
Regressprozess des Spediteurs gegen den Frachtführer: Interventionswirkung des ...
- BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
- OLG Hamburg, 16.07.2009 - 6 U 173/08
Frachtführerhaftung im multimodalen Transport: Kontamination von Garnen mit ...
- LG Hamburg, 16.01.2008 - 404 O 47/07
Seetransport in Sammelladungscontainer: Verantwortlichkeit des ...
- OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag
- OLG Köln, 27.05.2003 - 3 U 24/03
Haftung des Lagerhalters für Wasserschaden durch Sprinkleranlage in einem ...
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Literatur im Internet zu § 454 HGB
- § 454 HGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Speditionsgeschäft - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu