Handelsgesetzbuch
4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
6. Abschnitt - Lagergeschäft (§§ 467 - 475h) |
(1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren.
(2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(3) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören. 2Erfordert das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht und ist die Firma des Unternehmens auch nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen, so sind in Ansehung des Lagergeschäfts auch insoweit die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350.
ermächtigung § 475dWirkung des Lagerscheins. Legitimation § 475eAuslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins § 475fEinwendungen § 475gTraditionswirkung des Lagerscheins § 475hAbweichende Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 467 HGB
45 Entscheidungen zu § 467 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 20.09.2018 - I ZR 146/17
Geltung der Bestimmungen über das Lagergeschäft bei der Übernahme anderer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 18 U 92/16
Haftung des Spediteurs für sog. Schwund
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 18 U 92/16
- OLG Schleswig, 22.08.2022 - 16 U 114/21
Vertrag über Winterlager einer Segelyacht mit "Miet-Vereinbarung" als ...
- OLG Dresden, 08.03.2021 - 5 U 2247/20
Mietvertrag über Lagerfläche oder Lagervertrag?
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 209/12
Schadensersatzprozess gegen den Lagerhalter: Revisionsgerichtliche Überprüfung ...
- FG Bremen, 08.11.2023 - 1 K 45/18
Klage gegen die Einfuhrabgabenbescheide hinsichtlich der Nacherhebung von ...
- BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19
AGB-rechtliche Kontrolle einer vorformulierten Vertragsbestimmung in einem ...
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 212/13
Multimodaltransport Bahn/Seeschiff von Gebrauchtfahrzeugen aus Deutschland nach ...
- FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13
Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer
- BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19
Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten ...
§ 467 HGB in Nachschlagewerken
- § 467 HGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Lagervertrag
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 467 HGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 343 ff.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Verwahrung
- § 688 (Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung)