Handelsgesetzbuch
4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
6. Abschnitt - Lagergeschäft (§§ 467 - 475h) |
1Auf die Verjährung von Ansprüchen aus einer Lagerung, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterliegt, findet § 439 entsprechende Anwendung. 2Im Falle des gänzlichen Verlusts beginnt die Verjährung mit Ablauf des Tages, an dem der Lagerhalter dem Einlagerer oder, wenn ein Lagerschein ausgestellt ist, dem letzten ihm bekannt gewordenen legitimierten Besitzer des Lagerscheins den Verlust anzeigt.
ermächtigung § 475dWirkung des Lagerscheins. Legitimation § 475eAuslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins § 475fEinwendungen § 475gTraditionswirkung des Lagerscheins § 475hAbweichende Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 475a HGB
18 Entscheidungen zu § 475a HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.03.2023 - I ZR 180/22
Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs in ...
- OLG Schleswig, 22.08.2022 - 16 U 114/21
Vertrag über Winterlager einer Segelyacht mit "Miet-Vereinbarung" als ...
- OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 3 U 87/18
Vereinbarung einer Lagermiete für Messebauteile; Einlagerung in Ausübung eines ...
- OLG München, 24.11.2016 - 23 U 2076/16
Zulässigkeit der Klageerhebung durch vermögenslose GmbH
- OLG Hamburg, 12.07.2011 - 6 U 217/10
Haftung für einen Transportschaden: Voraussetzungen für einen hinausgeschobenen ...
- LG München I, 01.10.2020 - 12 HKO 9947/19
Verjährung beim Wechsel von Anspruchsgrundlagen (Fracht- zu Lagervertrag)
- OLG München, 16.07.2009 - 23 U 2075/09
Haftung des Lagerhalters: Schadensersatz wegen Verlust eingelagerter Kugellager; ...
- AG Villingen-Schwenningen, 12.10.2011 - 5 C 260/11
Ansprüche des Empfangsspediteurs gegen den Transportspediteur auf Erstattung von ...
- OLG Brandenburg, 16.12.2020 - 7 U 45/19
Gedruckter oder kopierter Text spricht für Allgemeine Geschäftsbedingungen!
- OLG Frankfurt, 30.10.2019 - 7 U 189/14
Bindungswirkung der Eintragung der Forderung in die Insolvenztabelle
§ 475a HGB in Nachschlagewerken
- § 475a HGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Lagervertrag
Querverweise
Auf § 475a HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Lagergeschäft
- § 475h (Abweichende Vereinbarungen)