Handelsgesetzbuch

   1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a)   
   1. Abschnitt - Kaufleute (§§ 1 - 7)   
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Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.

Rechtsprechung zu § 5 HGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 5 HGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 5 HGB:
    HGB
      Handelsstand
        Handelsregister; Unternehmensregister

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