Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 5. Abschnitt - Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 48 - 58) |
Rechtsprechung zu § 51 HGB
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 51 HGB im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 51 HGB
Querverweise
Auf § 51 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Verfassung der Genossenschaft
- § 42 (Prokura; Handlungsvollmacht)
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