Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 5. Abschnitt - Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 48 - 58) |
Rechtsprechung zu § 56 HGB
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 56 HGB im Volltext bei

- BGH, Gebrauchtwagenabteilung, 4.5.88 (NJW 1988, 2109)
§ 56 HGB, (keine) Ankaufsermächtigung
Literatur im Internet zu § 56 HGB
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 56 HGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 164 (Wirkung der Erklärung des Vertreters)
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