Zitiervorschläge
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Folgende Ansprüche verjähren in einem Jahr:
1. | Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag und aus einem Konnossement; | |
2. | Ansprüche aus Schiffsüberlassungsverträgen; | |
3. | Ansprüche auf Beiträge zur Großen Haverei; | |
4. | Ansprüche, die den Reedern untereinander nach § 571 Absatz 2 zustehen. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.2013
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
25.04.2013 | Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts | 20.04.2013 |
Rechtsprechung zu § 605 HGB
4 Entscheidungen zu § 605 HGB in unserer Datenbank:
- OLG Bremen, 24.03.2023 - 2 U 11/22
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Schadensersatzansprüche wegen des Verderbs von Schweinefleisch auf einem ...
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Beschädigung von Ladung - Klausel "fios excl. lsd"
- LG Hamburg, 08.01.2015 - 409 HKO 73/14
Seetransport: Haftungsbefreiung des Verfrachters bei Sendungsgutverlust infolge ...